Geld vererben und Steuern sparen

Durch steueroptimierte Vermögensübertragung Ihr Vermögen sichern und eine sorglose Übertragung planen

„Die Erde ist nicht nur unser gemeinsames Erbe, sie ist auch die Quelle des Lebens“

Dalai Lama (Ozeangleicher Lehrer)

Ein Vermögen ist ein Wert, in das viel Zeit und Energie geflossen ist. Viele Vermögenswerte werden über mehrere Generationen hinweg angesammelt und weitergegeben. Mit Hilfe steueroptimierter Vermögensübertragungen können Sie Ihr Geld an Ihre Kinder vererben, dabei das Vermögen erhalten und dafür sorgen, dass es entsprechend Ihrer Vorstellungen eingesetzt sowie übertragen wird. Hierzu ist eine frühzeitige Planung notwendig sowie die Berücksichtigung mehrerer Faktoren. Wir nennen dies eine nachhaltige Beratung über Generationen hinweg, „von jung bis alt.“

Mit einem soliden Gesamtkonzept und unseren Finanzexpert:innen als Begleiter fühlen Sie sich gut aufgehoben, denn Ihre individuellen Wünsche werden erfüllt und Ihr Vermögen erhalten.

Schenkungsfreibeträge – bis zu einer halben Million steuerfrei

Gerade bei größeren Vermögenswerten und/oder Immobilienvermögen reichen die Freigrenzen bei der Erbschaft nicht aus, sodass unter Umständen Immobilien verkauft werden müssen, um die Erbschaftssteuer zu zahlen. Deshalb ist es wichtig frühzeitig die individuelle Strategie zu erarbeiten, die Ihr Vermögen erhält, sodass dieses steuerbegünstigt auf Ihre nächste Generation übertragen werden kann. Sie können ihr Erbe zu Lebzeiten verschenken – hierzu kann die rechtzeitige Nutzung von Schenkungsfreibeträgen zu einem elementaren Teil zum Erfolg beitragen.

Schenkung mit Veto-Recht – Jetzt Schenkungsfreibeträge erhöhen und trotzdem Zugriff haben.

Möchten Sie die Freibeträge optimieren und zudem weiterhin den Zugriff auf Ihr Vermögen haben, bietet sich die Schenkung mit Veto-Recht an. Mit dieser können Sie die Anlagestrategie bestimmen (wie wäre es zum Beispiel mit nachhaltigen Investments), flexibel ändern und reduzieren die Belastung von Erbschaftssteuer, sodass MEHR in ihrem Familienverbund verbleibt

Andere Steuergestaltungs
modelle – Individuelle Lösungen

Andere Steuergestaltungsmodelle – Individuelle Lösungen

Es gibt weitere interessante Steueroptimierungsmöglichkeiten, wie z.B. die Todesfallleistung als Rente, die Gründung von Familienpools, die Ehegattenschaukel, die Gründung einer Stiftung etc. Was konkret für Sie sinnvoll ist und vor allem welchen wirtschaftlichen Nutzen Sie und Ihre Familie hieraus erwirtschaftet, besprechen wir gerne persönlich mit Ihnen.

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung – Was passiert, wenn Ihnen etwas passiert?

Diese Vollmachten sind Instrumente zur rechtlichen Vorsorge und greifen in Notsituationen. Diese dienen somit als „Airbag“, sodass Sie bei klarem Verstand vorab definiert haben, „Wer“, „Was“ und teilweise „Wie“ in ihrer Vertretung regeln darf, ohne dass gesetzliche Betreuer:innen bestellt werden. Wie Sie bereits beim Lesen merken, ist diese sehr vielschichtig und die einzelnen Bereiche müssen sehr genau und rechtssicher niedergeschrieben sowie archiviert werden. Hinweis: Eine notarielle Beglaubigung ist bei Grundstücksgeschäften oder gesellschaftsrechtlichen Verfügungen notwendig.

Wie würden Sie es finden, wenn diese sich für Sie stets der aktuellen Rechtsprechung anpasst, Sie diese jederzeit von überall anpassen können und Ihr Bevollmächtigter oder Ihre Bevollmächtigte automatisch von Krankenhäusern informiert wird, sollte Ihnen etwas passieren? Melden Sie sich bei unseren Finanzexpert:innen und holen Sie sich Ihr individuelles Angebot.

Hinweis: Wir sind weder Steuerberater:innen noch Notar:innen und leiten Sie bei Fachfragen gerne an die Spezialist:innen unseres Netzwerkes weiter.

Häufige Fragen zum Thema Geld vererben und Steuern sparen

Wie kann man steuerfrei vererben?

Indem Sie Ihre Freibeträge oder Versicherungslösungen optimal für sich und seine Erben nutzen. Es kommt jedoch darauf an, wer von wem erbt, welche Erbfolgeregelung herrscht, ob es zusätzliche Bedingungen einzuhalten gilt und welche Freibeträge in der Vergangenheit genutzt wurden. Ein persönliches Gespräch, welches Ihre individuellen Wünsche berücksichtigt, ist nicht ersetzbar.

Wie viel Geld darf ich steuerfrei verschenken?

Nach aktuell gültigem Recht bis zu einer halben Million Euro Gegenwert, allerdings gilt dies nur für Ehepartner:in oder eingetragene/r Lebenspartner:in. Bei einem anderen Verwandtschaftsgrad ist der Freibetrag geringer. Die Freibeträge können alle 10 Jahre neu genutzt werden.

Was ist besser: Schenken oder Vererben?

Viele möchten bereits zu Lebzeiten schenken, stellen sich jedoch folgende Fragen: Was ist, wenn das restliche Geld nicht für mich ausreicht (Rente/Pflege). Ändert die Schenkung das Verhältnis zum Beschenkten? Hier bietet sich z.B. ein Nießbrauchrecht oder eine Schenkung mit Möglichkeit des Widerrufs an.

Kann man zu Lebzeiten vererben?

Ja! Hier spricht man von einem vorgezogenen Erbe, was in dem späteren Erbfall Berücksichtigung findet.

Mit Ihrer individuellen Strategie sichern Sie Ihr Familienvermögen ab.

Eine frühzeitige Planung schafft hierbei Mehr-Wert