Geld vererben und Steuern sparen
Durch steueroptimierte Vermögensübertragung Ihr Vermögen sichern und eine sorglose Übertragung planen
„Die Erde ist nicht nur unser gemeinsames Erbe, sie ist auch die Quelle des Lebens“
– Dalai Lama (Ozeangleicher Lehrer)
Ein Vermögen ist das Ergebnis jahrelanger Arbeit und kluger Investitionen. Oft wird es über mehrere Generationen hinweg aufgebaut und weitergegeben. Mit einer strategischen, steueroptimierten Vermögensübertragung können Sie Ihr Geld an Ihre Kinder vererben, das Vermögen bewahren und sicherstellen, dass es nach Ihren Wünschen genutzt und übertragen wird.
Eine erfolgreiche Vermögensübertragung erfordert eine frühzeitige Planung und die Berücksichtigung verschiedener Faktoren. Unser Ansatz umfasst eine umfassende, nachhaltige Beratung über Generationen hinweg, die wir als „von jung bis alt“ bezeichnen. So stellen wir sicher, dass Ihr Vermögen optimal geschützt und für zukünftige Generationen erhalten bleibt.
Mit einem soliden Gesamtkonzept und unseren Finanzexpert:innen als Begleiter fühlen Sie sich gut aufgehoben, denn Ihre individuellen Wünsche werden erfüllt und Ihr Vermögen erhalten.
Schenkungsfreibeträge – bis zu einer halben Million steuerfrei
Bei größeren Vermögenswerten und Immobilienvermögen reichen die Freigrenzen bei der Erbschaft oft nicht aus. Dies kann dazu führen, dass Immobilien verkauft werden müssen, um die Erbschaftssteuer zu zahlen. Daher ist es entscheidend, frühzeitig eine individuelle Strategie zu entwickeln, die Ihr Vermögen erhält und es steuerbegünstigt auf die nächste Generation überträgt. Eine Möglichkeit ist, das Erbe zu Lebzeiten zu verschenken. Die rechtzeitige Nutzung von Schenkungsfreibeträgen kann hierbei ein wesentlicher Erfolgsfaktor sein.
Schenkung mit Veto-Recht: Schenkungsfreibeträge erhöhen und Zugriff behalten
Wenn Sie die Freibeträge optimieren und dennoch Zugriff auf Ihr Vermögen behalten möchten, bietet sich die Schenkung mit Veto-Recht an. Diese ermöglicht es Ihnen, die Anlagestrategie zu bestimmen, beispielsweise durch nachhaltige Investments, und flexibel anzupassen. Gleichzeitig reduziert sie die Belastung durch Erbschaftssteuer, sodass mehr Vermögen in Ihrem Familienverbund verbleibt.
Andere Steuergestaltungsmodelle – Individuelle Lösungen
Andere Steuergestaltungsmodelle – Individuelle Lösungen
Es gibt weitere interessante Steueroptimierungsmöglichkeiten, wie z.B. die Todesfallleistung als Rente, die Gründung von Familienpools, die Ehegattenschaukel, die Gründung einer Stiftung etc. Was konkret für Sie sinnvoll ist und vor allem welchen wirtschaftlichen Nutzen Sie und Ihre Familie hieraus erwirtschaftet, besprechen wir gerne persönlich mit Ihnen.
Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung – Was passiert, wenn Ihnen etwas passiert?
Vollmachten sind essenzielle Instrumente zur rechtlichen Vorsorge und greifen in Notsituationen. Sie fungieren als eine Art „Airbag“, der es Ihnen ermöglicht, bei klarem Verstand im Voraus festzulegen, wer was und wie in Ihrer Vertretung regeln darf, ohne dass gesetzliche Betreuer eingeschaltet werden müssen. Diese Vollmachten sind komplex und müssen präzise sowie rechtssicher verfasst und archiviert werden. Für Grundstücksgeschäfte oder gesellschaftsrechtliche Verfügungen ist eine notarielle Beglaubigung erforderlich.
Hinweis: Wir sind weder Steuerberater:innen noch Notar:innen und leiten Sie bei Fachfragen gerne an die Spezialist:innen unseres Netzwerkes weiter.
Häufige Fragen zum Thema Geld vererben und Steuern sparen
Indem Sie Ihre Freibeträge oder Versicherungslösungen optimal für sich und seine Erben nutzen. Es kommt jedoch darauf an, wer von wem erbt, welche Erbfolgeregelung herrscht, ob es zusätzliche Bedingungen einzuhalten gilt und welche Freibeträge in der Vergangenheit genutzt wurden. Ein persönliches Gespräch, welches Ihre individuellen Wünsche berücksichtigt, ist nicht ersetzbar.
Nach aktuell gültigem Recht bis zu einer halben Million Euro Gegenwert, allerdings gilt dies nur für Ehepartner:in oder eingetragene/r Lebenspartner:in. Bei einem anderen Verwandtschaftsgrad ist der Freibetrag geringer. Die Freibeträge können alle 10 Jahre neu genutzt werden.
Viele möchten bereits zu Lebzeiten schenken, stellen sich jedoch folgende Fragen: Was ist, wenn das restliche Geld nicht für mich ausreicht (Rente/Pflege). Ändert die Schenkung das Verhältnis zum Beschenkten? Hier bietet sich z.B. ein Nießbrauchrecht oder eine Schenkung mit Möglichkeit des Widerrufs an.
Ja! Hier spricht man von einem vorgezogenen Erbe, was in dem späteren Erbfall Berücksichtigung findet.
Mit Ihrer individuellen Strategie sichern Sie Ihr Familienvermögen ab.
Eine frühzeitige Planung schafft hierbei Mehr-Wert